Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 17/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zum Beweiswert eines ärztlichen Attests nach der Bitte um Kündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Zum Beweiswert eines ärztlichen Attests nach der Bitte um Kündigung
- hensche.de
Krankheit: Vortäuschen, Kündigung
- ra.de
- hensche.de
Krankheit: Vortäuschen, Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; EntgFG § 3 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Auch bei begründeten Zweifeln an einer Krankschreibung kann objektiv eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.08.2012 - 9 Ca 2261/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 17/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 17/13
Die Berufungskammer geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris) davon aus, dass es einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen kann, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt. - BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01
Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 17/13
Diese Verteilung der Beweislast für die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass jede Partei die für ihr Begehren notwendigen Tatsachen Beweisen muss (BAG 09.10.2002 - 5 AZR 443/01 - Rn. 62, NZA 2004, 257). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09
Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 17/13
Die Berufungskammer geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - Juris) davon aus, dass es einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen kann, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 7 Sa 672/14
Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit
Es ist in derartigen Fällen auch stets zu prüfen, ob die Umstände, die den Beweiswert des ärztlichen Attests erschüttern, nicht als so gravierend anzusehen sind, dass sie ein starkes Indiz für die Behauptung des Arbeitgebers darstellen, die Krankheit sei nur vorgetäuscht gewesen, so dass der Arbeitnehmer dieses Indiz entkräften muss (BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63, 64 f.; Urteil vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 849/94 - BeckRS 1995, 30923615; Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564, 566 f.; LAG RhPf, Urt. vom 6. Juni 2013 - 10 Sa 17/13 - BeckRS 2013, 71096 m. w. N.; LAG Hamm, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 Sa 1550/97 - BeckRS 1998, 30460861). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 Sa 359/20
Außerordentliche Kündigung - vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Erst wenn der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nachgekommen ist und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, muß der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (vgl. BAG 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 37, aaO, vgl. LAG Rheinland-Pfalz 06. Juni 2013 - 10 Sa 17/13 - Rn. 25 , zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 Sa 194/20
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - …
Erst wenn der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nachgekommen ist und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, muss der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (BAG…, Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 149/21 -, Rn. 15;… Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 37; LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 04. Mai 2021 - 6 Sa 359/20 -, Rn. 64 ; Urteil vom 06. Juni 2013 - 10 Sa 17/13 - Rn. 25 ).